10,564 Ergebnisse für: werkstätten
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Gärten im Überblick
http://anstiftung.de/urbane-gaerten/gaerten-im-ueberblick
anstiftung - Offene Werkstätten, Interkulturelle und Urbane Gemeinschaftsgärten.
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Interkulturelle Gärten (IG) - anstiftung
http://www.anstiftung.de/urbane-gaerten/interkulturelle-gaerten-ig/
anstiftung - Offene Werkstätten, Interkulturelle und Urbane Gemeinschaftsgärten.
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Skripte zu Migration und Nachhaltigkeit - anstiftung
http://anstiftung.de/downloads/category/17-skripte-migration-nachhaltigkeit/
anstiftung - Offene Werkstätten, Interkulturelle und Urbane Gemeinschaftsgärten.
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Willkommen bei der anstiftung - anstiftung
http://www.stiftung-interkultur.de
anstiftung - Offene Werkstätten, Interkulturelle und Urbane Gemeinschaftsgärten.
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§ 224 SGB IX Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=224
(1) Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, werden bevorzugt diesen Werkstätten angeboten. Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des
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Praunheimer Werkstätten gemeinnützige GmbH
http://www.pw-ffm.de
Praunheimer Werkstätten gGmbH: Werkstätten , Wohneinrichtungen und Tagesförderstätten für erwachsene geistig behinderte Frauen und Männer aus Frankfurt am Main und dem östlichen Main-Taunus-Kreis.
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§ 224 SGB IX Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=224
(1) Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, werden bevorzugt diesen Werkstätten angeboten. Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des
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EuroKISS - das Europäische kraftfahrzeugspezifische Informations-Service-System
http://www.eurokiss.de/
EuroKISS - Informationen und Austausch für freie Kfz-Werkstätten
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§ 221 SGB IX Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=221
(1) Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten stehen, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, soweit sich aus dem zugrunde liegenden
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§ 138 SGB IX Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX+2001&a=138
(1) Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten stehen, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, soweit sich aus dem zugrunde liegenden