214 Ergebnisse für: zahlungsdiensterichtlinie
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Artikel 5 VerbrKredRLUG Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Gesetz zur Umsetzung der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2009%2BI%2B2355&a=5
Das Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2254), wird wie folgt geändert 1. Dem § 29 werden die folgenden Absätze
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§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675-676c
§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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BaFin - Merkblätter - Merkblatt zum ZAG
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html
Hinweise zum Anwendungsbereich des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) (Stand: November 2017)
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§ 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=488
(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei
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§ 675s BGB Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675s.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des...
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§ 675z BGB Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675z.html
1 Die §§ 675u und 675y sind hinsichtlich der dort geregelten Ansprüche eines Zahlungsdienstnutzers abschlieÃend. 2 Die Haftung eines Zahlungsdienstleisters...
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§ 676a BGB Ausgleichsanspruch - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html
(1) Liegt die Ursache für die Haftung eines Zahlungsdienstleisters gemäà den §§ 675u , 675y und 675z im Verantwortungsbereich eines anderen...
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§ 675o BGB Ablehnung von Zahlungsaufträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675o.html
(1) 1 Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber...
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EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Bankenverband
http://bankenverband.de/themen/fachinformationen/recht/zahlungsverkehrsabkommen-des-deutschen-kreditgewerbes
Die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt vom 13. November 2007 definiert das neue europäische Zahlungsverkehrsrecht und bildet die rechtliche Grundlage für den künftigen SEPA-Zahlungsverkehr. Sie wurde zum 1. November 2009 in das…
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§ 675x BGB Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675x
(1) Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn 1. bei der