449 Ergebnisse für: zustanpv
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Artikel 4 BGebGEG (aufgehoben) Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3154&a=4
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 40 IfSG Aufgaben des Umweltbundesamtes Infektionsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=IfSG&a=40
Das Umweltbundesamt hat im Rahmen dieses Gesetzes die Aufgabe, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Beim Umweltbundesamt können zur Erfüllung
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§ 4 GVFG Höhe und Umfang der Förderung Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVFG&a=4
(1) Aus den Finanzhilfen des Bundes ist die Förderung von Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bis zu 75 vom Hundert und von Vorhaben nach § 2 Abs. 3 Satz 3 im Rahmen der nach § 10 Abs. 2 Satz 2 zur Verfügung stehenden Mittel bis
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§ 1 BildscharbV Anwendungsbereich Bildschirmarbeitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bildscharbv&a=1
(1) Diese Verordnung gilt für die Arbeit an Bildschirmgeräten. (2) Diese Verordnung gilt nicht für die Arbeit an 1. Bedienerplätzen von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten, 2.
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Artikel 3 BeamtRuStG Änderung weiterer Vorschriften Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1978&a=3
(1) In § 4 Absatz 1 Satz 4 der Beamtenaltersteilzeitverordnung vom 6. Januar 2011 (BGBl. I S. 2) werden nach der Angabe „§ 92 Absatz 1" die Wörter „oder des § 92a" eingefügt. (2) In § 76 Absatz 1 Nummer
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Artikel 3 BeamtRuStG Änderung weiterer Vorschriften Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1978&a=3
(1) In § 4 Absatz 1 Satz 4 der Beamtenaltersteilzeitverordnung vom 6. Januar 2011 (BGBl. I S. 2) werden nach der Angabe „§ 92 Absatz 1" die Wörter „oder des § 92a" eingefügt. (2) In § 76 Absatz 1 Nummer
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§ 2 KrGlasKennzG Begriffsbestimmungen Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=2
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Hochbleikristall ein Glas, das mindestens 30 vom Hundert Bleioxyd (PbO) enthält, eine Dichte von mindestens 3,00 hat und dessen auf den Natrium-D-Strahl bezogene Brechungszahl mindestens 1,545 beträgt; 2.
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Artikel 3 2. NABEEG Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes Zweites Gesetz über Maßnahmen zur
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2013%2BI%2B2543&a=3
In der Anlage des Energieleitungsausbaugesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist, wird Nummer 22 aufgehoben.
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§ 10 GVFG Zweckbindung und Verteilung der Mittel Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVFG&a=10
(1) Für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach Maßgabe dieses Gesetzes sind bis zu einem Betrag von 1.677 Millionen Euro jährlich, im Jahr 2004 und in den Folgejahren jeweils bis zu einem Betrag von
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§ 2 ÖkoKennzG Ermächtigungen Öko-Kennzeichengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=%C3%96koKennzG&a=2
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Verwendung des Öko-Kennzeichens zu regeln, soweit dies erforderlich ist, um eine