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§ 20 FFG Sperrfristen Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ffg+2004&a=20
(1) Wer Referenzfilm-, Projektfilm-, Kurzfilm- oder Absatzförderungsmittel nach diesem Gesetz in Anspruch nimmt, darf den mit diesen Mitteln hergestellten oder ausgewerteten Film oder Teile desselben zum Schutz der einzelnen Verwertungsstufen vor
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§ 2 EfbV Begriffsbestimmungen Entsorgungsfachbetriebeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=efbv&a=2
(1) Inhaber im Sinne dieser Verordnung ist diejenige natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die den Entsorgungsfachbetrieb betreibt. Sofern es sich bei dem Inhaber um eine juristische Person oder Personenvereinigung handelt,
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§ 22 BMG Bestimmung der Hauptwohnung Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=22
(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. (2)
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§ 7 KrGlasKennzG Ordnungswidrigkeiten Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=7
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder
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Kechmiche - Kecium - Kecken oder Kecken von Maurstetten - Keckermann, ein adeliches Geschlecht - Keckermann, Barthol. - Keckhen von Maurstetten - Keckte - Kecskemer oder Keykemer - Kedar oder Cedar, eine Stadt in dem Jüdischen Lande - Kedar oder Cedar, war der andere Sohn Ismaels - Blättern im Zedler-Lexikon Bd. 15, Seite 198
http://www.zedler-lexikon.de/index.html?c=blaettern&bandnummer=15&seitenzahl=198
...Kechmiche - Kecium - Kecken oder Kecken von Maurstetten - Keckermann, ein adeliches Geschlecht - Keckermann, Barthol. - Keckhen von Maurstetten - Keckte - Kecskemer oder Keykemer - Kedar oder Cedar, eine Stadt in dem Jüdischen Lande - Kedar oder Cedar,…
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§ 146 GewO Verletzung sonstiger Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes Gewerbeordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=146
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer vollziehbaren Anordnung a) nach § 35 Abs. 1 Satz 1 oder 2, b) nach § 35 Abs. 7a Satz 1, 3 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 oder 2 oder c) nach § 35 Abs. 9 in
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Leibitsch - Leibius - Leibiz - Leibitz oder Leibiz, Libice - Leibitzer-Bach - Leiblfing - Leib-Medicus - Leibnawe - Leibnitz oder Laibnitz, ein Bach - Leibnitz oder Leibnütz, Leubnuzius, Friedrich - Blättern im Zedler-Lexikon Bd. 16, Seite 769
http://www.zedler-lexikon.de/index.html?c=blaettern&bandnummer=16&seitenzahl=769
...Leibitsch - Leibius - Leibiz - Leibitz oder Leibiz, Libice - Leibitzer-Bach - Leiblfing - Leib-Medicus - Leibnawe - Leibnitz oder Laibnitz, ein Bach - Leibnitz oder Leibnütz, Leubnuzius, Friedrich - Blättern im Zedler-Lexikon Bd. 16, Seite 769
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Schelten und Auf- oder Umtreiben derer Handwercker - Schelton, Thomas - Scheltwort - Schelunge - Schelwig, George - Schelwig oder Schelgvig, Gottlieb - Schelwig, Johann - Schelwig oder Schelgvig, Samuel - Blättern im Zedler-Lexikon Bd. 34, Seite 615
http://www.zedler-lexikon.de/index.html?c=blaettern&bandnummer=34&seitenzahl=615
...Schelten und Auf- oder Umtreiben derer Handwercker - Schelton, Thomas - Scheltwort - Schelunge - Schelwig, George - Schelwig oder Schelgvig, Gottlieb - Schelwig, Johann - Schelwig oder Schelgvig, Samuel - Blättern im Zedler-Lexikon Bd. 34, Seite 615
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§ 2 ESchG Mißbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen Embryonenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=2
(1) Wer einen extrakorporal erzeugten oder einer Frau vor Abschluß seiner Einnistung in der Gebärmutter entnommenen menschlichen Embryo veräußert oder zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet,