2,062 Ergebnisse für: zustehen
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Zur Frage der Nachfolge für ausgeschiedenen Wahlkreisabgeordneten, dessen Partei in dem betreffenden Land über Überhangmandate verfügt - keine Besetzung des im Bundestag frei gewordenen Sitzes mit Ersatzkandidat aus der Landesliste
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs19980226_2bvc002896.html
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Mieterschutzbund Berlin e.V. | "Mieterschutz" | 2004 | Besichtigungsrechte
http://wayback.archive.org/web/20120211012145/http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html
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RIS Dokument
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_19880531_OGH0002_0040OB00023_8800000_000/JJT_19880531_OGH0002_0040OB00023_8800000
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Die gesetzliche Erbfolge | Erbrecht in der Tschechischen Republik
http://erbrecht.cz/de/die-gesetzliche-erbfolge/
Erbrecht in der Tschechischen Republik
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Warcraft 3: Reign of Chaos (PC) Cheats - 4cheaters
http://www.4cheaters.de/pc/cheats/warcraft_3_reign_of_chaos_3594
Sammlung von Warcraft 3: Reign of Chaos Cheats: Cheats, Hitpoints-Trank und Ring Of Protection +2
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Wahlaufruf und Hinweise der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl am 13. März 2016: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
http://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wahlaufruf-und-hinweise-der-la
Barrierefrei gestalteter Internetauftritt des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg.
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§ 986 BGB Einwendungen des Besitzers - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/986.html
(1) 1 Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer...
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§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=932
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum
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§ 46 GmbHG Aufgabenkreis der Gesellschafter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/46.html
Der Bestimmung der Gesellschafter unterliegen: 1. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses; 1a. die Entscheidung über die...