395 Ergebnisse für: systemkomponenten
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§ 18 PAuswG Elektronischer Identitätsnachweis Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=18
(1) Der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Abweichend von Satz 1 ist der
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Bundesärztekammer - Glossar zur Telematik im Gesundheitswesen
http://wayback.archive.org/web/20141215124518/http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.134.3418#Heilberufsausweis
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GNOME-Veröffentlichungshinweise 3.4
https://help.gnome.org/misc/release-notes/3.4/index.html.de
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MechatronikerAusbV - Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin
https://www.gesetze-im-internet.de/mechatronikerausbv/BJNR151600011.html
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