58 Ergebnisse für: 12.04.1976
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§ 181a StGB Zuhälterei Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=181a
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder 2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution
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BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE+48,+242
Informationen zu BVerwGE 48, 242: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Verfahrensgang
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§ 232b StGB Zwangsarbeit Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232b
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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§ 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=182
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten
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§ 178 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=178
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn
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§ 232a StGB Zwangsprostitution Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232a
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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„Schnell das Ding vom Zaun“ - DER SPIEGEL 16/1976
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41238170.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 174 StGB Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174
(1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder
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§ 176a StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176a
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig
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„Die Kinder wurden zu Schreibtischtätern“ - DER SPIEGEL 16/1976
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41238159.html
Keine Beschreibung vorhanden.