176 Ergebnisse für: 13.11.1998
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AG Plauen | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Plauen
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 303 StGB Sachbeschädigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=303
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und
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§ 187 StGB Verleumdung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=187
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet
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§ 155 StGB Eidesgleiche Beteuerungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/155.html
Dem Eid stehen gleich 1. die den Eid ersetzende Bekräftigung, 2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
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§§ 263, 265 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=263,265
§§ 263, 265 StGB Strafgesetzbuch
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§ 155 StGB Eidesgleiche Beteuerungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/155.html
Dem Eid stehen gleich 1. die den Eid ersetzende Bekräftigung, 2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
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§§ 299, 300 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=299,300
§§ 299, 300 StGB Strafgesetzbuch
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§ 202d StGB Datenhehlerei Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=202d
(1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich
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Schweizerischer Fussballverband - Team
http://www.football.ch/SFV/Nationalteams/A-Team/Team.aspx/t-41641/p-159246
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 186 StGB Üble Nachrede Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=186
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit