73 Ergebnisse für: 157a
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Wörterbuchnetz - Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
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Wörterbuchnetz - Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
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§ 64a VAG Geschäftsorganisation; Geschäftsleiterpflichten Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG+1992&a=64a
(1) Versicherungsunternehmen müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, welche die Einhaltung der von ihnen zu beachtenden Gesetze und Verordnungen sowie der aufsichtsbehördlichen Anforderungen
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BIBB / Neue und neu geordnete Ausbildungsberufe: Mediengestalter Bild und Ton/Mediengestalterin Bild und Ton
http://wayback.archive.org/web/20130527164528/http://www.bibb.de/de/20747.htm
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Wörterbuchnetz - Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
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VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsaufsichtsgesetz/
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VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&f=1
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
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Wörterbuchnetz - Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
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§ 56a VAG Überschussbeteiligung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=56a
(1) Die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmten Beträge sind, soweit sie den Versicherten nicht unmittelbar zugeteilt wurden, in der Bilanz in eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung einzustellen. (2)
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§ 56a VAG Überschussbeteiligung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG+1992&a=56a
(1) Die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmten Beträge sind, soweit sie den Versicherten nicht unmittelbar zugeteilt wurden, in der Bilanz in eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung einzustellen. (2)