55 Ergebnisse für: 16.03.1976
-
§ 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=182
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten
-
§ 178 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=178
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn
-
§ 174 StGB Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174
(1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder
-
BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE+44,+244
Informationen zu BVerwGE 44, 244: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
-
§ 176a StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176a
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig
-
§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu
-
Satzung des Naturparks Rhein-Taunus | Naturpark | Naturpark Rhein-Taunus
http://www.naturpark-rhein-taunus.de/de/naturpark/Bekanntmachungen/Satzung/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 177 StGB Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=177
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit
-
§ 177 StGB Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=177
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit
-
§ 18 SGB IV Bezugsgröße Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIV&a=18
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen