104 Ergebnisse für: 1absatz
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§ 62 UmwG Konzernverschmelzungen Umwandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UmwG&a=62
(1) Befinden sich mindestens neun Zehntel des Stammkapitals oder des Grundkapitals einer übertragenden Kapitalgesellschaft in der Hand einer übernehmenden Aktiengesellschaft, so ist ein Verschmelzungsbeschluß der übernehmenden
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§ 130 StGB Volksverhetzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/130.html
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische...
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§ 3 BeurkG Verbot der Mitwirkung als Notar Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=3
(1) Ein Notar soll an einer Beurkundung nicht mitwirken, wenn es sich handelt um 1. eigene Angelegenheiten, auch wenn der Notar nur mitberechtigt oder mitverpflichtet ist, 2. Angelegenheiten seines Ehegatten, früheren Ehegatten oder seines Verlobten,
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§§ 17 bis 19 ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ElektroG&a=17-19
§§ 17 bis 19 ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz
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§ 130 StGB Volksverhetzung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische...
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§ 130 StGB Volksverhetzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische...
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§§ 124, 125 VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=124,125
§§ 124, 125 VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
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§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=311b
(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach
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Unterabschnitt 7 WaffG Verbote Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/b13776.htm
Unterabschnitt 7 WaffG Verbote Waffengesetz
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§ 1a AsylbLG Anspruchseinschränkung Asylbewerberleistungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AsylbewerberleistungsG&a=1a
(1) Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 und Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 6, soweit es sich um Familienangehörige der in § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 genannten Personen handelt, die sich in den