576 Ergebnisse für: 20.12.2011
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Geldstrafe für Islam-Schmähung bestätigt - Sabaditsch-Wolff wegen Herabwürdigung religiöser Lehren verurteilt - Wiener Zeitung Online
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/420289_Geldstrafe-fuer-Islam-Schmaehung-bestaetigt.html
Wien. Das Oberlandesgericht Wien hat am Dienstag das Urteil erster Instanz gegen Elisabeth Sabaditsch-Wolff wegen ihres Vortrags an der FP-Parteiakademie...
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Abverkauf geht weiter: ÖVAG steigt nun bei der Victoria aus - Wiener Zeitung Online
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/420540_Abverkauf-geht-weiter-OeVAG-steigt-nun-bei-der-Victoria-aus.html
25-prozentige Versicherungsbeteiligung wird an Partner Ergo Austria veräußert.
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Stadtplanung / Stadt Olpe
http://www.o-sp.de/olpe/plan/uebersicht.php?pid=17806
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 358 SGB III Aufbringung der Mittel - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/358.html
(1) 1 Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. 2 Der Bund, die Länder, die...
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§ 88 SGB III Eingliederungszuschuss Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=88
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten
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Mehr-BB Entertainment GmbH, Düsseldorf
https://www.northdata.de/Mehr-BB+Entertainment+GmbH,+D%C3%BCsseldorf/HRB+57980
Mehr-BB Entertainment GmbH, Amtsgericht Düsseldorf HRB 57980: Gewinn, Umsatz, Mitarbeiter, Steuern, Ausgaben, Aktiva, Passiva, Netzwerk, Wirtschaftsinfos
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AG Wesel | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Wesel
Keine Beschreibung vorhanden.
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Anlage II BBesG (zu § 32 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung W Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bbesg&a=Anlage+II
Vorbemerkungen 1. Zulagen (1) Für Professoren, die bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes verwendet werden, gilt die Nummer 7 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B mit der Maßgabe
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Gemeinde Pinnow | service.brandenburg.de
http://service.brandenburg.de/de/gemeinde_pinnow/19939
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 15 BDG Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs Bundesdisziplinargesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BDG&a=15
(1) Sind seit der Vollendung eines Dienstvergehens mehr als zwei Jahre vergangen, darf ein Verweis nicht mehr erteilt werden. (2) Sind seit der Vollendung eines Dienstvergehens mehr als drei Jahre vergangen, darf eine Geldbuße, eine Kürzung der