636 Ergebnisse für: 2586
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Artikel 8 NotAufgÜbG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes Gesetz zur Übertragung von Aufgaben
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1800&a=8
Das Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 935) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 23. Juli 2013
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Wei Yi und Guo Qi gewinnen Chinesische Meisterschaften | ChessBase
http://de.chessbase.com/post/wei-yi-und-guo-qi-gewinnen-chinesische-meisterschaften
Die Chinesischen Meisterschaften 2016 fanden vom 17. bis 28. April in Xinghua statt. Die meisten der chinesischen Topspieler glänzten zwar durch Abwesenheit, aber mit einem Elo-Schnitt von 2586 war das Turnier dennoch stark besetzt. Trotzdem kam…
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http://timetravel.mementoweb.org/list/2010/http://www.biathlon-online.de/index.php?option=com_content&task=view&id=2586&Itemid=89
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§ 3 VBVG Stundensatz des Vormunds Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VBVG&a=3
(1) Die dem Vormund nach § 1 Abs. 2 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 19,50 Euro. Verfügt der Vormund über besondere
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§ 1357 BGB Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1357
(1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei
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§ 133 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=133
In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.
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§ 42 GKG Wiederkehrende Leistungen Gerichtskostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GKG&a=42
(1) Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, einer Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann, bei
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Artikel 112 FGG-RG Inkrafttreten, Außerkrafttreten FGG-Reformgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8532/a158662.htm
(1) Dieses Gesetz tritt, mit Ausnahme von Artikel 110a Abs. 2 und 3, am 1. September 2009 in Kraft; gleichzeitig treten das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
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§ 34 GNotKG Wertgebühren Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=34
(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Geschäftswert richten, bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach Tabelle A oder Tabelle B. (2) Die Gebühr beträgt bei einem Geschäftswert bis 500 Euro nach Tabelle A 35 Euro, nach Tabelle
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§ 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1846
Ist ein Vormund noch nicht bestellt oder ist der Vormund an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, so hat das Familiengericht die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln zu treffen.