529 Ergebnisse für: 28.04.2011
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§ 8h WSG Zulage für Soldaten bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=8h
(1) Soldaten erhalten, wenn sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwendet werden, bis zum 31. Dezember 2023 eine Zulage. (2) Die Zulage beträgt monatlich für Soldaten, die Wehrdienst 1. nach § 58b des
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GfK-Neubau am Kohlenhof [im Bau] - Deutsches Architektur-Forum
http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?t=13015
GfK-Neubau am Kohlenhof [im Bau] Nürnberg/Fürth/Erlangen
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Artikel 6 EGDMailG Inkrafttreten Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGDMailG&a=6
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Theatrum Europaeum, Bd. 1, Frankfurt am Main, 1662
http://www.bibliothek.uni-augsburg.de/dda/urn/urn_uba000200-uba000399/uba000236/
Theatrum Europaeum, Bd. 1, Frankfurt am Main, 1662
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Currywurst-Kult: Scharfe Schönhauser: Konnopkes neuer Imbiss - Berlin - Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/scharfe-schoenhauser-konnopkes-neuer-imbiss/4111198.html
Mehr Schönhauser-Heimatgefühl geht nicht: Konnopkes Imbiss hat im neuen Bau an alter Stelle wiedereröffnet.
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Urech, Willy
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D6722.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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§ 8f WSG Auslandsverwendungszuschlag Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=8f
Werden Soldaten im Rahmen von humanitären und unterstützenden Maßnahmen im Ausland unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes verwendet, erhalten sie einen Auslandsverwendungszuschlag unter den gleichen
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Kudirkos Naumiestis – GenWiki
http://wiki-de.genealogy.net/Kudirkos_Naumiestis
Keine Beschreibung vorhanden.
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AG Demmin | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Demmin
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 8c WSG Wehrdienstzuschlag Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=8c
(1) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten, erhalten einen Zuschlag. (2) Der Wehrdienstzuschlag beträgt für jeden Tag des freiwilligen Wehrdienstes 1. ab dem ersten Dienstmonat 16,50 Euro, 2. ab dem