997 Ergebnisse für: 2das
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Text: KSVG-Kommunalselbstverwaltungsgesetz (§§ 1-12)
http://www.sadaba.de/GSLT_KSVG_001_012.html#Pa_7
Saar-Daten-Bank-(SaDaBa)-Info-System-Recht
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§ 77 SGB VIII Vereinbarungen über die Höhe der Kosten Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder-
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=77
Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben. Das
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§§ 66, 67 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=66,67
§§ 66, 67 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
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§§ 45 bis 48, 52, 55 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=45-48,52,55
§§ 45 bis 48, 52, 55 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
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§ 36 BauGB Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/baugb/36.html
(1) 1 Ãber die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31 , 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit...
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WappenG: Art. 1 - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWpG-1
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 132 ZPO Fristen für Schriftsätze Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=132
(1) Der vorbereitende Schriftsatz, der neue Tatsachen oder ein anderes neues Vorbringen enthält, ist so rechtzeitig einzureichen, dass er mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann. Das Gleiche gilt für
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§ 11 GewStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 8 ApBetrO Defekturarzneimittel Apothekenbetriebsordnung
http://www.buzer.de/gesetz/6316/a87684.htm
(1) Ein Defekturarzneimittel ist nach einer vorher erstellten schriftlichen Herstellungsanweisung herzustellen, die von einem Apotheker der Apotheke zu unterschreiben ist. Die Herstellungsanweisung muss insbesondere Festlegungen treffen 1. zu den
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GewStDV - Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/BJNR001520956.html#BJNR001520956BJNG001403301
Keine Beschreibung vorhanden.