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§ 36 BauGB Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/baugb/36.html
(1) 1 Ãber die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31 , 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit...
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§ 5 GOÄ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gebührenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die
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§ 27 KStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__27.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Lesen im Bibeltext :: bibelwissenschaft.de
http://www.bibelwissenschaft.de/de/online-bibeln/biblia-sacra-vulgata/lesen-im-bibeltext/bibelstelle/weish%207/
Der lateinischen Text der Vulgata: hier kostenlos zur Einsicht zur Verfügung gestellt durch die Deutsche Bibelgesellschaft.
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§ 41 BVwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VwVfG/41.html
(1) 1 Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2 Ist ein Bevollmächtigter...
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§ 41 BVwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/41.html
(1) 1 Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2 Ist ein Bevollmächtigter...
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§ 14 AsylG Antragstellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/asylg/14.html
(1) 1 Der Asylantrag ist bei der AuÃenstelle des Bundesamtes zu stellen, die der für die Aufnahme des Ausländers zuständigen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet...
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§§ 13, 14 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=13,14
§§ 13, 14 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
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VeröffBek: Amtliche Veröffentlichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Bürgerservice
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV_1140_S_069/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 48 LVwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/48.html
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die...