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§ 10e EStG Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10e
(1) Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden
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Kirchenaustritt in Bayern
http://www.kirchenaustritt.de/bayern/
Informationen zum Kirchenaustritt in Bayern: Austritt aus der evangelischen und katholischen Kirche und Infos zur Kirchensteuer.
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§§ 39 bis 43 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=39-43
§§ 39 bis 43 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
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§ 51 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__51.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 7 bis 15 BetrAVG Betriebsrentengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrAVG&a=7-15
§§ 7 bis 15 BetrAVG Betriebsrentengesetz
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§ 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=4
(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften
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§ 2 KVLG 1989 Pflichtversicherte Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KVLG%2B1989&a=2
(1) In der Krankenversicherung der Landwirte sind versicherungspflichtig 1. Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus sowie der Teichwirtschaft und der Fischzucht (landwirtschaftliche Unternehmer), deren
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26062017_D63011112.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 37a BImSchG Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs;
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BImSchG&a=37a
(1) Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Energiesteuergesetzes zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass für die gesamte
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UmwStG - Umwandlungssteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/umwstg_1995/BJNR326710994.html#BJNR326710994BJNG001401301
Keine Beschreibung vorhanden.