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§ 31 ViehVerkV Stammdatenblatt Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=31
Die zuständige Behörde oder eine von dieser beauftragte Stelle stellt für jedes Rind nach Eingang der Geburtsanzeige ein Stammdatenblatt nach dem Muster der Anlage 7 aus und trägt die in § 28 genannten Angaben ein. Auf dem
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Brandenkopfturm (941 m.ü.M.) in Oberharmersbach - Freizeitangebot, Tagesausflüge
http://www.auf-reisen.de/de/Freizeitangebot_0.asp?IOD=139688&NA=Oberharmersbach_Brandenkopfturm_(941_mueM)
Freizeitangebote mit Karte und Beschreibung - Brandenkopfturm (941 m.ü.M.) in Oberharmersbach
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Freilichtmuseum Vogtsbauernhof Gutach (Schwarzwaldbahn)
http://www.vogtsbauernhof.de/
Entdecken Sie in unseren Schwarzwaldhöfen, Mühlen und Sägen, Stuben und Scheunen, wie in den letzten 400 Jahren gewohnt, gelebt und gearbeitet wurde.
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Freilichtmuseum Vogtsbauernhof Gutach (Schwarzwaldbahn)
http://www.vogtsbauernhof.org
Entdecken Sie in unseren Schwarzwaldhöfen, Mühlen und Sägen, Stuben und Scheunen, wie in den letzten 400 Jahren gewohnt, gelebt und gearbeitet wurde.
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Freilichtmuseum Vogtsbauernhof Gutach (Schwarzwaldbahn)
http://www.vogtsbauernhof.org/
Entdecken Sie in unseren Schwarzwaldhöfen, Mühlen und Sägen, Stuben und Scheunen, wie in den letzten 400 Jahren gewohnt, gelebt und gearbeitet wurde.
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Ansichtskarte / Postkarte Bubsheim, Blick auf den Ort, | akpool.de
http://www.akpool.de/ansichtskarten/196010-ansichtskarte-postkarte-bubsheim-blick-auf-den-ort-kirche-gebirge-wald
Ansichtskarte / Postkarte Bubsheim, Blick auf den Ort, Kirche, Gebirge, Wald jetzt kaufen für nur 1,00 € - gelaufen, sehr guter Zustand
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§ 11 ViehVerkV Anzeige Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=11
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit
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§ 19 ViehVerkV Dung, Streumaterial und Futterreste Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=19
Der für die Reinigung und Desinfektion nach den §§ 17 und 18 jeweils Verantwortliche hat anfallenden Dung, anfallendes Streumaterial und anfallende Futterreste unschädlich zu beseitigen oder beseitigen zu lassen oder so zu behandeln
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§ 6 ViehVerkV Amtstierärztliche Untersuchung Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=6
(1) Die Tiere sind beim Auftrieb auf Viehmärkte amtstierärztlich zu untersuchen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Soweit es aus Gründen der
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Category:Shinkansen 0 – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Shinkansen_0?uselang=de
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