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Betriebsstätte664 Ergebnisse für: Betriebsstätten
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Einnahme-Überschuss-Rechnung als Buch von Danuta Dinkel, Zur Problematik der Bewertung von Forderungen und des Ertragsausweises aus Kreditgeschäften im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung als ..., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und…
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§ 29 GewStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__29.html
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§ 4 GewStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__4.html
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§ 2a GewStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__2a.html
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Duden | Betriebsstätte | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft
http://www.duden.de/rechtschreibung/Betriebsstaette
Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'Betriebsstätte' auf Duden online nachschlagen. Wörterbuch der deutschen Sprache.
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§ 4 AWG Begriffsbestimmungen Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=4
(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Wirtschaftsgebiet der Geltungsbereich dieses Gesetzes; die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg gelten als Teil des Wirtschaftsgebiets; 2. fremde Wirtschaftsgebiete alle Gebiete außerhalb des
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Revision von Betriebsstätte vom Do., 28.02.2013 - 11:08 • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/54386/betriebsstaette-v10.html
Lexikon Online ᐅRevision von Betriebsstätte vom Do., 28.02.2013 - 11:08: AllgemeinesEine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die dem Betrieb eines Unternehmens dient. Der Begriff findet sich sowohl in nationalen dt.…
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§ 4 AWG Begriffsbestimmungen Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+1961&a=4
(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Wirtschaftsgebiet der Geltungsbereich dieses Gesetzes; die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg gelten als Teil des Wirtschaftsgebiets; 2. fremde Wirtschaftsgebiete alle Gebiete außerhalb des
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§ 15 StrlSchV Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
http://www.buzer.de/gesetz/871/a11681.htm
(1) Wer in fremden Anlagen oder Einrichtungen unter seiner Aufsicht stehende Personen beschäftigt oder Aufgaben selbst wahrnimmt und dies bei diesen Personen oder bei sich selbst im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert
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§ 4 AWG Begriffsbestimmungen Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=awg+2009&a=4
(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Wirtschaftsgebiet der Geltungsbereich dieses Gesetzes; die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg gelten als Teil des Wirtschaftsgebiets; 2. fremde Wirtschaftsgebiete alle Gebiete außerhalb des