197 Ergebnisse für: Pfandrechts
-
§ 1242 BGB Wirkungen der rechtmäÃigen VeräuÃerung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1242.html
(1) 1 Durch die rechtmäÃige VeräuÃerung des Pfandes erlangt der Erwerber die gleichen Rechte, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer erworben hätte. 2...
-
§ 1205 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1205.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1253 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1253.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1221 BGB Freihändiger Verkauf - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1221.html
Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten...
-
§ 1244 BGB Gutgläubiger Erwerb - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1244.html
Wird eine Sache als Pfand veräuÃert, ohne dass dem VeräuÃerer ein Pfandrecht zusteht oder den Erfordernissen genügt wird, von denen die RechtmäÃigkeit der...
-
§ 1228 BGB Befriedigung durch Pfandverkauf - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1228.html
(1) Die Befriedigung des Pfandgläubigers aus dem Pfande erfolgt durch Verkauf. (2) 1 Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt, sobald die Forderung...
-
§ 1237 BGB Ãffentliche Bekanntmachung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1237.html
1 Zeit und Ort der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes öffentlich bekannt zu machen. 2 Der Eigentümer und Dritte, denen Rechte an...
-
§ 1216 BGB Ersatz von Verwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1216.html
1 Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die Geschäftsführung...
-
§ 1217 BGB Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1217.html
(1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem MaÃe und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des...
-
§ 1234 BGB Verkaufsandrohung; Wartefrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1234.html
(1) 1 Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll....