137 Ergebnisse für: aifm

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    http://www.spiegel.de/wirtschaft/g-8-gipfel-in-kanada-obamas-schuldenstrategie-veraergert-europa-a-702991.html

    Zum Auftakt des Doppelgipfels von Kanada bemühen sich die Staats- und Regierungschefs der mächtigsten Industrienationen um Geschlossenheit. Doch die Idylle trügt - Amerika und Europa streiten über den richtigen Weg aus der Krise. Angela Merkels Idee einer…

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    http://www.bvi.de/regulierung/kapitalanlagegesetzbuch

    Das KAGB ist die rechtliche Grundlage für Verwalter offener und geschlossener Fonds. Der BVI bietet hier umfangreiche Informationen zum Thema.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/index.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=34f

    (1) Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu 1. Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder

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    https://www.buzer.de/gesetz/5509/l.htm

    Übersicht der Änderungen an bzw. durch Umsatzsteuergesetz, Synopse der einzelnen Fassungen

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    http://dejure.org/gesetze/HGB/290.html

    (1) 1 Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs...

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    https://www.welt.de/finanzen/geldanlage/article118015188/Anleger-fluechten-in-Scharen-aus-geschlossenen-Fonds.html

    In der Beteiligungs-Branche kriselt es: Gerade jetzt, da interessante Anlagemöglichkeiten verzweifelt gesucht werden, meiden Anleger das Segment. Einige Anbieter kommen nun mit neuen Konzepten.

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    https://books.google.de/books?id=aAKTBgAAQBAJ&pg=PT305&dq=Investmentgesch%C3%A4ft+kagb&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Invest

    Die 3. Auflage des Kommentars "Investmentgesetze" führt das etablierte und in Fachkreisen überaus geschätzte Werk weiter und passt es an die geänderte Gesetzeslage an. Auch die Neuauflage folgt der Tradition des Werkes, wissenschaftlichen Anspruch und…

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg_2008&a=2

    (1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Geschäfts oder Berufs handeln, 1. Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Abs. 1 Nr. 3 bis 8 des

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=eghgb&f=1

    EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch



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