44 Ergebnisse für: anlageverordnung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=3

    Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. „Anlage" jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas. Als Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas gelten auch solche Einrichtungen,

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=7

    Für dieses Gesetz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen 1. Aufsichtsbehörde diejenige Behörde oder diejenigen Behörden, die auf Grund der §§ 320 bis 322 dieses Gesetzes oder anderer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften

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    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2022&bes_id=4066&aufgehoben=N&menu=1&sg=2

    Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvG&a=2

    (1) Inländische Investmentgesellschaften sind Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften. EU-Investmentgesellschaften sind EU-Verwaltungsgesellschaften und EU-Investmentvermögen in Satzungsform, die ihren Sitz in einem



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