90 Ergebnisse für: bbergg
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§ 3 BeurkG Verbot der Mitwirkung als Notar Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=3
(1) Ein Notar soll an einer Beurkundung nicht mitwirken, wenn es sich handelt um 1. eigene Angelegenheiten, auch wenn der Notar nur mitberechtigt oder mitverpflichtet ist, 2. Angelegenheiten seines Ehegatten, früheren Ehegatten oder seines Verlobten,
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DSK - Deutsche Steinkohle AG - Blickpunkt Bergbau : Bergbau-Lexikon
http://wayback.archive.org/web/20071031110838/http://www.deutsche-steinkohle.de/lexikon.php?letter=l
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Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS)
http://esb.bezreg-arnsberg.nrw.de/a_1/a_1_019/
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Bergbau - Braunkohle
https://archive.today/20120913084530/http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=23489
Das Portal des Landes Sachsen-Anhalt
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Bergrecht.co.de - Ihr Bergrecht Shop
http://www.bergrecht.co.de
Das Bergschadensrecht im System der verschuldensunabhängigen Haftung, Royalties - Sammlung der Rechtsgrundlagen der bergrechtlichen Förderabgabe in Deutschland als Buch von Johannes Rath, Lehrbuch des preussischen Bergrechtes mit Berucksichtigung der…
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§ 98 StPO Verfahren bei der Beschlagnahme Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=98
(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den
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SMWA: Untertagebergbau einschließlich Sanierung
http://web.archive.org/web/20070524195115/http://www.bergbehoerde.sachsen.de/de/Wirtschaft/Bergbau/Untertagebergbau_einschliesslich_Sanierung/18238.html
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Bezirksregierung Arnsberg - Bergbauberechtigungen
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/b/bergbauberechtigungen/index.php
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