110 Ergebnisse für: berufsausbildungsverhältnis
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GmSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86 - Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten"; Auszubildende in sonstigen Berufsausbildungseinrichtungen als Arbeitnehmer
https://www.jurion.de/urteile/gmsogb/1987-03-12/gms-ogb-6_86/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html
(1) 1 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. 2 Ein sachlicher Grund liegt...
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§ 3 SeeArbG Besatzungsmitglieder Seearbeitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeArbG&a=3
(1) Seeleute im Sinne dieses Gesetzes sind alle Personen, die an Bord des Schiffes tätig sind, unabhängig davon, ob sie vom Reeder oder einer anderen Person beschäftigt werden oder als Selbständige tätig sind, einschließlich
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BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=II+ZR+228/64
Informationen zu II ZR 228/64: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Papierfundstellen
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BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BAGE+35,+179
Informationen zu BAGE 35, 179: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Verfahrensgang
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Bußgelder nicht bezahlt: Schulschwänzer muss 63 Tage in Haft - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/bussgelder-nicht-bezahlt-schulschwaenzer-muss-63-tage-in-haft-a-763840.html
Wer nicht zur Schule geht, muss büßen - notfalls im Gefängnis. Ein Berufsschüler aus Oberfranken schwänzte zu oft und konnte seine Bußgelder nicht begleichen. Jetzt schickte ein Amtsgericht den jungen Mann für 63 Tage in Haft. Seine Schulden werden damit…
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Artikel 3 SeeArbGEG Änderungen sonstiger arbeitsrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Umsetzung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+868&a=3
(1) In § 101 Absatz 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, wird vor dem
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Artikel 3 SeeArbGEG Änderungen sonstiger arbeitsrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Umsetzung des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+868&a=3
(1) In § 101 Absatz 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, wird vor dem
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Verleumdungen, üble Nachrede und Beleidigungen | akademie.de
http://www.akademie.de/wissen/soziale-netzwerke-rechtliche-fallen/verleumdung-bis-ueble-nachrede
Keine Beschreibung vorhanden.
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Rechtsprechung im Internet - Entscheidungssuche
http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Tre
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