63 Ergebnisse für: betriebsteils
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Stative von Berlebach - Eine echte Alternative! Holzstative aus Eschenholz
http://www.berlebach.de/?bereich=firma
Berlebach Eschenholzstative bieten ein optimales Preis-/ Leistungsverhältnis und werden all Ihre Erwartungen erfüllen. Ob Fotografie, Video, Landvermessung oder Astronomie: Berlebach steht für technische Innovationen auf hüchstem Niveau - das ist Berlebach…
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Bundesarbeitsgericht
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=0cdc983863452df0803ce5a0c6c6740c&nr=13702&pos=0&anz=1
Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht
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ZBFS - Kündigen
http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/kuendigungsschutz/index.html
Kündigen, Kündigung, Inklusionsamt, schwerbehindert
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Wie lang ist ein Arbeitgeber an den Arbeitsvertrag seines Rechtsvorgängers gebunden? - DGB Rechtsschutz GmbH
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/europa/wie-lang-ist-ein-arbeitgeber-an-den-arbeitsvertrag-seines-rechtsvorgaen
In vielen Arbeitsverträgen gelten die Tarifverträge nicht unmittelbar sondern nur, weil der Arbeitsvertrag auf sie verweist. Dort heißt es dann, es gilt
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Wie lang ist ein Arbeitgeber an den Arbeitsvertrag seines Rechtsvorgängers gebunden? - DGB Rechtsschutz GmbH
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/europa/wie-lang-ist-ein-arbeitgeber-an-den-arbeitsvertrag-seines-rechtsvorgaengers-gebunden/
In vielen Arbeitsverträgen gelten die Tarifverträge nicht unmittelbar sondern nur, weil der Arbeitsvertrag auf sie verweist. Dort heißt es dann, es gilt
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Bundesarbeitsgericht
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=0cdc983863452df0803ce5a0c6c6740c&
Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht
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Leben und Lassen in der Gastronomie » Kann Trinkgeld gerecht verteilt werden?
http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/service/trinkgeld-gerecht-verteilt/
Kriterien, nach denen Trinkgelder der Gastronomie gerecht unter die Belegschaft Arbeitnehmer verteilt werden können
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Die durch § 19 Abs 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit GG unvereinbar, soweit dabei an Werte angeknüpft wird, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt - Verpflichtung des Gesetzgebers bis spätestens 31.12.2008 unter einheitlicher Orientierung am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel eine Neuregelung zu treffen
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20061107_1bvl001002.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Die durch § 19 Abs 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit GG unvereinbar, soweit dabei an Werte angeknüpft wird, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt - Verpflichtung des Gesetzgebers bis spätestens 31.12.2008 unter einheitlicher Orientierung am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel eine Neuregelung zu treffen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20061107_1bvl001002.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Die durch § 19 Abs 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit GG unvereinbar, soweit dabei an Werte angeknüpft wird, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt - Verpflichtung des Gesetzgebers bis spätestens 31.12.2008 unter einheitlicher Orientierung am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel eine Neuregelung zu treffen
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20061107_1bvl001002
Keine Beschreibung vorhanden.