55 Ergebnisse für: bundesbeihilfeverordnung
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Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+434&a=2
(1) Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2409) geändert worden ist, wird wie folgt
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Mögliche Nachahmereffekte: Beamte und GKV - Hamburgs Reform prägt
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/969199/moegliche-nachahmereffekte-beamte-gkv-hamburgs-reform-praegt.html
Seit August haben Beamte in Hamburg nicht nur formell die freie Wahl der Krankenversicherung. Sie können einen hälftigen Zuschuss zu ihren GKV-Beiträgen erhalten. Das Modell zieht mittlerweile in anderen Bundesländern Kreise.
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§ 20i SGB V Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe Sozialgesetzbuch (SGB)
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a149587.htm
(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes, dies gilt unabhängig davon, ob sie auch entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger haben. Satz 1 gilt
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Rechtssammlung
http://www.rechtssammlung-evlks.de/
Das Internetportal der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens präsentiert aktuelle Mitteilungen aus der Landeskirche und ihren Einrichtungen, informiert zu Arbeitsfeldern und konkreten Angeboten für Leben und Glauben.
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§ 12 VAG Substitutive Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG%2B1993&a=12
(1) Soweit die Krankenversicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann (substitutive Krankenversicherung), darf sie im Inland vorbehaltlich des Absatzes 6 nur
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§ 12 VAG Substitutive Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=12
(1) Soweit die Krankenversicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann (substitutive Krankenversicherung), darf sie im Inland vorbehaltlich des Absatzes 6 nur
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AZV - Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes
http://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html
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Suche '"tatsächlich* Anhaltspunkt"'
https://www.buzer.de/s2.htm?v=%22tats%C3%A4chlich*+Anhaltspunkt%22
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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Gesetze im Internet - Aktualitätendienst
http://www.gesetze-im-internet.de/aktuDienst.html
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