75 Ergebnisse für: depotgesetz
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Kommissionsgeschäft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kommissionsgeschaeft.html
Lexikon Online ᐅKommissionsgeschäft: die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in den §§ 383–406 HGB. Rechtlich ist das Kommissionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn des § 675 BGB gerichteter…
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Änderungen AIFM-UmsG AIFM-Umsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/10757/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds, Synopse der einzelnen Fassungen
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/424/42434.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Änderungen 2. BMJBBG Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
http://www.buzer.de/gesetz/7965/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, Synopse der einzelnen Fassungen
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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB | 3. Auflage | Gesamtwerk in 8 Bänden
http://www.beck-shop.de/Muenchener-Kommentar-Strafgesetzbuch/productview.aspx?product=30925
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, 3. Auflage, Buch, Kommentar, 978-3-406-68550-7. Bücher schnell und portofrei
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§ 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675.html
(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes...
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§ 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html
(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes...
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§ 266 StGB Untreue Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=266
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes,
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Fassung § 4 AWG a.F. bis 08.04.2006 (geändert durch Artikel 1 G v 28.03.2006 BGBl. I 574)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+7.4.2006&a=4
Text § 4 AWG a.F. in der Fassung vom 08.04.2006 (geändert durch Artikel 1 G v 28.03.2006 BGBl. I 574)
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§ 174 InsO Anmeldung der Forderungen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/InsO/174.html
(1) 1 Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. 2 Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die...