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Energiewirtschaftsgesetz305 Ergebnisse für: energiewirtschaftsgesetzes
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AbLaV Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbLaV&f=1
AbLaV Verordnung zu abschaltbaren Lasten
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§ 18 AbLaV Kostenregelung Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ablav&a=18
(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, ihre Zahlungen und Aufwendungen nach dieser Verordnung über eine finanzielle Verrechnung monatlich untereinander auszugleichen; ein Belastungsausgleich erfolgt entsprechend den
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§ 18 AbLaV Kostenregelung Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbLaV&a=18
(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, ihre Zahlungen und Aufwendungen nach dieser Verordnung über eine finanzielle Verrechnung monatlich untereinander auszugleichen; ein Belastungsausgleich erfolgt entsprechend den
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GasNZV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/gasnzv_2010/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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NDAV Niederdruckanschlussverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=NDAV&f=1
NDAV Niederdruckanschlussverordnung
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§ 1 BetrSichV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesnetzagentur - Presse - Bußgeld gegen Care Energy verhängt
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130603_BussgeldCareEnergy.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 35 KSpG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kspg/__35.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 8 EEG Abnahme, Übertragung und Verteilung Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=8
(1) Netzbetreiber sind vorbehaltlich des § 11 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. Die Verpflichtung nach Satz 1 und die