2,527 Ergebnisse für: ergebenden

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    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__25.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=160

    (1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=359

    (1) Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=160

    (1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe

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    https://books.google.de/books?id=dqSjVfAlXBYC&pg=PA37&dq=gegenpartei+Credit+Valuation+Adjustment&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepag

    Ziel der vorliegenden Studie ist es, das Reformpaket von Basel III in den Auswirkungen und Konsequenzen f r die Stabilit„t der Banken und die finanziellen Strategien der Banken, zu untersuchen. Dazu werden die Inhalte von Basel III auf die mit den Reformen…

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    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__10a.html

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    https://dejure.org/gesetze/ProdSG/20.html

    (1) Ein verwendungsfertiges Produkt darf mit dem GS-Zeichen gemäß Anlage versehen werden, wenn das Zeichen von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist. (2) Dies gilt nicht, wenn das

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    http://www.buzer.de/gesetz/9922/a173217.htm

    (1) Ein verwendungsfertiges Produkt darf mit dem GS-Zeichen gemäß Anlage versehen werden, wenn das Zeichen von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist. (2) Dies gilt nicht, wenn das

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__17.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=25

    (1) Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein nach § 24 Abs. 1 oder 2 zur Abgabe Verpflichteter im Rahmen der dort aufgeführten



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