552 Ergebnisse für: fgg
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Landesrecht BW §§ 26 bis 34a LFGG | Landesnorm Baden-Württemberg | §§ 26 bis 34 a - (aufgehoben) | Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) vom 12. Februar 1975 | gültig ab: 01.01.2018
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FGG+BW+%C2%A7+32&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Recherche juristischer Informationen
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§ 1944 BGB Ausschlagungsfrist Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1944
(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die
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§ 133 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=133
In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.
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Institut für Zeitgeschichte » Gehmacher Johanna
http://www.univie.ac.at/zeitgeschichte/johanna-gehmacher/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1631b BGB Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1631b
(1) Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die Unterbringung ist zulässig, solange sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder
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Artikel 24 EGBGB Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgbeg&a=24
(1) Die Entstehung, die Änderung und das Ende der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört.
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§ 323 ZPO Abänderung von Urteilen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=323
(1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich
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§§ 1909 bis 1921 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1909-1921
§§ 1909 bis 1921 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 3 VBVG Stundensatz des Vormunds Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VBVG&a=3
(1) Die dem Vormund nach § 1 Abs. 2 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 19,50 Euro. Verfügt der Vormund über besondere
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§§ 1809, 1812, 1816 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1809,1812,1816
§§ 1809, 1812, 1816 BGB Bürgerliches Gesetzbuch