4,662 Ergebnisse für: gemeindeordnung
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§ 67 GemO Einführung der Ortschaftsverfassung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GemO/67.html
1 In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen kann die Ortschaftsverfassung eingeführt werden. 2 Für die Ortschaftsverfassung gelten die §§ 68 bis 73 .
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§ 42 GemO Rechtsstellung des Bürgermeisters - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GemO/42.html
(1) 1 Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. 2 Er vertritt die Gemeinde. (2) 1 In Gemeinden mit weniger als...
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§ 116 GemO - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GemO/116.html
(1) Die Aufstellung des Haushaltsplans, des Finanzplans, des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses, die Haushaltsüberwachung sowie die Verwaltung des...
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§ 119 GemO Rechtsaufsichtsbehörden - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GemO/119.html
1 Rechtsaufsichtsbehörde ist das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde, für Stadtkreise und GroÃe Kreisstädte das Regierungspräsidium. 2 Obere...
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SessionNet | Tagesordnungspunkt
http://ratsinfo.straubing.de/bi/to0050.asp?__ktonr=8379
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 GemO Name und Bezeichnung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GemO/5.html
(1) 1 Die Gemeinden führen ihre bisherigen Namen. 2 Die Bestimmung, Feststellung oder Ãnderung des Namens einer Gemeinde bedarf der Zustimmung des...
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§ 69 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung - GO LSA)
http://wayback.archive.org/web/20100326070521/http://st.juris.de/st/GO_ST_P69.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 49 GemO Beigeordnete - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GemO/49.html
(1) 1 In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern können, in Stadtkreisen müssen als Stellvertreter des Bürgermeisters ein oder mehrere hauptamtliche...
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§ 96 GemO Sondervermögen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GemO/96.html
(1) Sondervermögen der Gemeinden sind 1. das Gemeindegliedervermögen, 2. das Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen, 3. das Vermögen...
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§ 10 GemO Rechtsstellung des Einwohners - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GemO/10.html
(1) Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde wohnt. (2) 1 Die Gemeinde schafft in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für das wirtschaftliche,...