432 Ergebnisse für: hwo
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§ 45 HwO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__45.html
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§ 10 HwO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__10.html
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§ 42 HwO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__42.html
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§ 51a HwO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__51a.html
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§ 1 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=1
(1) Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Personengesellschaften im Sinne
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§ 3 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=3
(1) Ein handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 liegt vor, wenn in ihm Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig bewirkt werden, es sei denn, daß
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§ 6 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=6
(1) Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, in welches die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zu diesem Gesetz mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk oder bei
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§ 7b HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=7b
(1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer 1. eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder
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§ 90 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=90
(1) Zur Vertretung der Interessen des Handwerks werden Handwerkskammern errichtet; sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen
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§ 7a HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=7a
(1) Wer ein Handwerk nach § 1 betreibt, erhält eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe der Anlage A oder für wesentliche Tätigkeiten dieses Gewerbes, wenn die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten