107 Ergebnisse für: klauselverbote
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§ 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/278.html
1 Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem...
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§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
1 AuÃer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung...
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§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/437.html
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach...
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§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/440.html
1 AuÃer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung...
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§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...
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§ 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/278.html
1 Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem...
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...
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§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. in 30 Jahren, wenn der Mangel a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen...
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...