143 Ergebnisse für: momig
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§ 135 InsO Gesellschafterdarlehen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/135.html
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines Darlehens im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 oder für...
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Kapitalerhalt.de - Ihr Kapitalerhalt Shop
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Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung im Cash Pool als eBook Download von Nils Drosten, Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften, Sind Solvenztests eine Alternative zur bilanziellen Kapitalerhaltung? als eBook Download von Tobias Rebele, …
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§ 105 AktG Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/105.html
(1) Ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht zugleich Vorstandsmitglied, dauernd Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, Prokurist oder zum gesamten...
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§ 5 GmbHG Stammkapital; Geschäftsanteil - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/5.html
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muà mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) 1 Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro...
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§ 19 InsO Ãberschuldung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/19.html
(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Ãberschuldung Eröffnungsgrund. (2) 1 Ãberschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die...
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§ 35 GmbHG Vertretung der Gesellschaft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gmbhg/35.html
(1) 1 Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und auÃergerichtlich vertreten. 2 Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer...
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Sitz • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sitz.html
Lexikon Online ᐅSitz: Bezeichnung für den Betriebsmittelpunkt (Hauptniederlassung) von Handelsgesellschaften; i.Allg. im Gesellschaftsvertrag festgelegt (zwingend für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften).
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§ 78 AktG Vertretung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/78.html
(1) 1 Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und auÃergerichtlich. 2 Hat eine Gesellschaft keinen Vorstand (Führungslosigkeit), wird die...
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Darlehen.co.de - Ihr Darlehen Shop
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Stephan Schad Nathan der Weise.Neu Erzählt N Gotthold Epraim le Kinder/Jugend, Zweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes als Buch von Antiphon Verlag (Herausgeber),, Darlehen und Kredit als eBook…
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§§ 44a, 135, 143 InsO Insolvenzordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InsO&a=44a,135,143
§§ 44a, 135, 143 InsO Insolvenzordnung