142 Ergebnisse für: rentenschuld
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Förster, Konrad Das Liegenschaftsrecht nach den deutschen Reichsgesetzen und den preußische
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22211374%22
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1296 BGB Erstreckung auf Zinsscheine - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1296.html
1 Das Pfandrecht an einem Wertpapier erstreckt sich auf die zu dem Papier gehörenden Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine nur dann, wenn sie dem...
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§ 392 BGB Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/392.html
Durch die Beschlagnahme einer Forderung wird die Aufrechnung einer dem Schuldner gegen den Gläubiger zustehenden Forderung nur dann ausgeschlossen, wenn der...
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§ 268 BGB Ablösungsrecht des Dritten - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/268.html
(1) 1 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die...
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§ 930 BGB Besitzkonstitut - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/930.html
Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Ãbergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart...
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§ 404 BGB Einwendungen des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/404.html
Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.
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§ 137 BGB Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/137.html
1 Die Befugnis zur Verfügung über ein veräuÃerliches Recht kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden. 2 Die Wirksamkeit einer...
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§ 1280 BGB Anzeige an den Schuldner - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1280.html
Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Ãbertragung der Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt.
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§ 268 BGB Ablösungsrecht des Dritten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/268.html
(1) 1 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die...
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§ 930 BGB Besitzkonstitut - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/930.html
Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Ãbergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart...