137 Ergebnisse für: schuldverhältnisses
-
§§ 249 bis 292 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=249-292
§§ 249 bis 292 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
§ 28 BDSG a.F. Datenerhebung und -speicherung für eigene... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./28.html
(1) 1 Das Erheben, Speichern, Verändern oder Ãbermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist...
-
OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=118600125
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Positive Vertragsverletzung - Google-Suche
https://www.google.com/search?q=Positive+Vertragsverletzung&ie=utf-8&oe=utf-8#q=%22positive+vertragsverletzung%22+%22schweiz%22
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/241.html
(1) 1 Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. 2 Die Leistung kann auch in einem Unterlassen...
-
§ 270 BGB Zahlungsort - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/270.html
(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. (2) Ist die Forderung im...
-
DSÄndG Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+%C3%84nderung+datenschutzrechtlicher+Vorschriften&f=1
DSÄndG Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
-
Rätsel um Gefahr und Schuld bei der Lieferung
https://www.it-recht-kanzlei.de/leistungsort-schickschuld-bringschuld-hohlschuld-versendungskauf.html
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kann manchmal fast poetisch sein. So geht es beim Kauf und der Lieferung einer Sache um „Gefahr“ und „Schuld“. Gemeint ist hier der „Gefahr...
-
§ 4 SolvV Anrechnungspflichtige Positionen, Schuldnergesamtheit Solvabilitätsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=solvv%2B2006&a=4
(1) Ein Institut hat als anrechnungspflichtige Positionen seine Adressrisikopositionen, Fremdwährungsrisikopositionen, Rohwarenrisikopositionen, andere Marktrisikopositionen und, wenn es Handelsbuchinstitut ist, Handelsbuch-Risikopositionen zu
-
§ 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/241.html
(1) 1 Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. 2 Die Leistung kann auch in einem Unterlassen...