68 Ergebnisse für: sicherungsvermögen
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§ 2 AnlV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/anlv_2016/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 124 VAG Anlagegrundsätze - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VAG/124.html
(1) 1 Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. 2 Dabei sind folgende...
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§ 161 VAG Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=161
(1) Soweit Unfallversicherungsunternehmen Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie übernehmen, gelten die §§ 138, 139, 140 Absatz 1, die §§ 141, 142 und 145 Absatz 4 sowie § 336 entsprechend. (2)
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§ 124 VAG Anlagegrundsätze - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vag/124.html
(1) 1 Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. 2 Dabei sind folgende...
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BaFin - Rundschreiben - Rundschreiben 4/2011 (VA) - Anlage des gebundenen Vermögens von …
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/rs_1104_va_anlagers.html
Rundschreiben 4/2011 (VA) - Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen
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§ 146 VAG Substitutive Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=146
(1) Soweit die Krankenversicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann (substitutive Krankenversicherung), darf sie im Inland vorbehaltlich des Absatzes 3 nur
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§ 210 VAG Kleinere Vereine Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=210
(1) Für Vereine, die bestimmungsgemäß einen sachlich, örtlich oder dem Personenkreis nach eng begrenzten Wirkungskreis haben (kleinere Vereine), gelten von den Vorschriften dieses Kapitels nur die §§ 171 und 172 Satz 2,
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§ 134 VAG Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=134
(1) Ist die Solvabilitätskapitalanforderung nicht mehr bedeckt oder droht dieser Fall innerhalb der nächsten drei Monate einzutreten, hat das Versicherungsunternehmen die Aufsichtsbehörde unverzüglich darüber zu unterrichten. (2)
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§ 1 VAG Aufsichtspflichtige Unternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=1
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen 1. Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind (Versicherungsunternehmen), 2. Pensionsfonds im Sinne des § 112