112 Ergebnisse für: soldatenversorgungsgesetz
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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Mündliche Verhandlung wegen Todesfalls auf der „Gorch Fock“ am 14.9.2016
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2016/33_160829/index.php
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§ 11 AWG Verfahrens- und Meldevorschriften Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=11
(1) Durch Rechtsverordnung können Verfahrensvorschriften erlassen werden 1. zur Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes, 2. zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von
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Kooperation bei der zivilberuflichen Förderung von Sportsoldaten
http://wayback.archive.org/web/20140222065618/http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/!ut/p/c4/NYuxDsIwDAX_KE5BooKNqkJi7
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§ 5 WPflG Grundwehrdienst Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=5
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt
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§§ 56 bis 60 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=56-60
§§ 56 bis 60 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
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Beiträge - www.bundesversicherungsamt.de
http://www.bundesversicherungsamt.de/aufsicht/rentenversicherung/beitraege.html
Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.
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§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=839
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann
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Tote "Gorch Fock"-Kadettin: Eltern verzichten auf weitere Beschwerde - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tote-gorch-fock-kadettin-eltern-verzichten-auf-weitere-beschwerde-a-1119097.html
Im Fall der 2008 über Bord gegangenen "Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken gibt es keine weitere Entschädigungsklage. Nach zwei Niederlagen wollen die Eltern nicht mehr vor das Bundesverwaltungsgericht.
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§ 89 BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=89
(1) Sofern sich in einzelnen Fällen aus den Vorschriften dieses Gesetzes besondere Härten ergeben, kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Ausgleich gewährt werden. (2) Das Bundesministerium für
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/142/14231.html
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