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StPO - StrafprozeÃordnung
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StPO - StrafprozeÃordnung
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StPO - StrafprozeÃordnung
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StPO - StrafprozeÃordnung
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StPO - StrafprozeÃordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG004001309
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StPO - StrafprozeÃordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNE033503311
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§ 319 StPO Verspätete Einlegung Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=319
(1) Ist die Berufung verspätet eingelegt, so hat das Gericht des ersten Rechtszuges das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen. (2) Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses auf die Entscheidung des
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§ 374 StPO Zulässigkeit; Privatklageberechtigte Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=374
(1) Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf, 1. ein Hausfriedensbruch (§ 123 des Strafgesetzbuches), 2. eine Beleidigung (§§ 185 bis
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§ 410 StPO Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=410
(1) Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und §
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§ 132 StPO Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=132
(1) Hat der Beschuldigte, der einer Straftat dringend verdächtig ist, im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt, liegen aber die Voraussetzungen eines Haftbefehls nicht vor, so kann, um die Durchführung des