58 Ergebnisse für: umsg
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§ 82 WpHG Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=82
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das Aufträge seiner Kunden für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ausführt, muss 1. alle hinreichenden Vorkehrungen treffen,
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§ 67 WpHG Kunden; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=67
(1) Kunden im Sinne dieses Gesetzes sind alle natürlichen oder juristischen Personen, für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen erbringen oder anbahnen. (2) Professionelle Kunden
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Artikel 1 AnlSVG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2011%2BI%2B538&a=1
Das Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1592) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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§ 83 WpHG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=83
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss, unbeschadet der Aufzeichnungspflichten nach den Artikeln 74 und 75 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, über die von ihm erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
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BaFin - Fachartikel - Fachartikel: Vermögensanlagen - Prospektprüfung und Informationen für …
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2013/fa_bj_2013_10_vermoegensanlagen_prospektpruefung.html
Um dem Verbraucher eine sinnvolle Entscheidung für oder gegen eine Vermögensanlage zu ermöglichen, prüft die BaFin bereits seit dem 1. Juli 2005 alle Prospekte für Vermögensanlagen – zunächst auf Grundlage des Verkaufsprospektgesetzes, seit dem 1. Juni…
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§ 32 KWG Erlaubnis Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=32
(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen
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Änderungen StGB Strafgesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6165/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Strafgesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§ 10 KWG Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=10
(1) Im Interesse der Erfüllung der Verpflichtungen der Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere im Interesse der Sicherheit der ihnen anvertrauten