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§ 812 BGB Herausgabeanspruch - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html
(1) 1 Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe...
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BGH, 29.05.1967 - VII ZR 66/65 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+48,+70
Informationen zu BGHZ 48, 70: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
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BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+89,+376
Informationen zu BGHZ 89, 376: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Papierfundstellen
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§ 812 BGB Herausgabeanspruch - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html
(1) 1 Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe...
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Kaschmir: Pakistan schießt zwei indische Militärjets ab - news.ORF.at
https://orf.at/stories/3113137/
Einen Tag nach den indischen Luftangriffen in Pakistan haben pakistanische Kampfflugzeuge nach Militärangaben zwei indische Flugzeuge abgeschossen. Die pakistanische Luftwaffe habe die beiden indischen Militärjets im pak...
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§ 812 BGB Herausgabeanspruch - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/812.html
(1) 1 Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe...
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BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+40,+272
Informationen zu BGHZ 40, 272: Volltextveröffentlichungen, Verfahrensgang, Papierfundstellen
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§ 816 BGB Verfügung eines Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/816.html
(1) 1 Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist er dem Berechtigten zur...
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KSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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KSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html#BJNR004990951BJNE003300308
Keine Beschreibung vorhanden.