75 Ergebnisse für: urlaubsjahr
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Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/nebentaetigkeit-322-verstoss-gegen-arbeitszeitgesetz_idesk_P
Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern…
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So viel Urlaub bekommen Sie | Arbeiterkammer
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/urlaub/So_viel_Urlaub_bekommen_Sie.html
ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Wissenswertes von „Arbeiten im Urlaub“ bis „Verjährungsfrist“.
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BAG, Urteil vom 24. 3. 2009 – 9 AZR 983/07
http://lexetius.com/2009,703
Volltext von BAG, Urteil vom 24. 3. 2009 – 9 AZR 983/07
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EuGH, Urteil vom 20. 1. 2009 – C-350/06
http://lexetius.com/2009,63
Volltext von EuGH, Urteil vom 20. 1. 2009 – C-350/06
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Bundesarbeitsgericht
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=13422
Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht
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Urlaubsrecht - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/urlaubsrecht/index.html
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
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§§ 3, 4 PflegeZG Pflegezeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PflegeZG&a=3,4
§§ 3, 4 PflegeZG Pflegezeitgesetz
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3. MinArbBedPädPersV Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Dritte+Verordnung+%C3%BCber+zwingende+Arbeitsbedingungen+f%C3%BCr+Aus-+und+Weiterbildungsdienstlei
3. MinArbBedPädPersV Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
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3. MinArbBedPädPersV Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Dritte+Verordnung+%C3%BCber+zwingende+Arbeitsbedingungen+f%C3%BCr+Aus-+und+Weiterbildungsdienstleistungen+nach+dem+Zweiten+oder+Dritten+Buch+Sozialgesetzbuch&f=1
3. MinArbBedPädPersV Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch