106 Ergebnisse für: veräußerungsverbot
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§ 936 BGB Erlöschen von Rechten Dritter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/936.html
(1) 1 Ist eine veräuÃerte Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so erlischt das Recht mit dem Erwerb des Eigentums. 2 In dem Falle des § 929 Satz 2...
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§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/932.html
(1) 1 Durch eine nach § 929 erfolgte VeräuÃerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem VeräuÃerer gehört, es sei denn, dass er zu...
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§ 366 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/366.html
(1) VeräuÃert oder verpfändet ein Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes eine ihm nicht gehörige bewegliche Sache, so finden die Vorschriften des...
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§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html
(1) 1 Durch eine nach § 929 erfolgte VeräuÃerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem VeräuÃerer gehört, es sei denn, dass er zu...
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BMI - Vereinsrecht
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staatliche-Ordnung/Vereinsrecht/vereinsrecht_node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 892 BGB Ãffentlicher Glaube des Grundbuchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/892.html
(1) 1 Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des...
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Deutsche Biographie - Gerhard
https://www.deutsche-biographie.de/gnd119369419.html#ndbcontent
Deutsche Biographie
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§ 75 StGB Wirkung der Einziehung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/75.html
(1) 1 Wird die Einziehung eines Gegenstandes angeordnet, so geht das Eigentum an der Sache oder das Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat...
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DWDS − Verb − Worterklärung, Grammatik, Etymologie u. v. m.
http://www.dwds.de/?qu=Verb
DWDS – „Verb“ – Worterklärung, Grammatik, Etymologie u. v. m.
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§ 705 ZPO Formelle Rechtskraft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/705.html
1 Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein....