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Vergütungssystem117 Ergebnisse für: vergütungssysteme
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§ 64a VAG Geschäftsorganisation; Geschäftsleiterpflichten Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG+1992&a=64a
(1) Versicherungsunternehmen müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, welche die Einhaltung der von ihnen zu beachtenden Gesetze und Verordnungen sowie der aufsichtsbehördlichen Anforderungen
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§ 5 FMStFV Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FMStFV&a=5
(1) An Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, sollen Anforderungen gestellt werden, um eine solide und umsichtige Geschäftspolitik zu gewährleisten. Dasselbe gilt für Unternehmen des
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=133270467
Keine Beschreibung vorhanden.
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Aareal: Unternehmensprofil
http://www.aareal-bank.com/ueber-uns/unternehmensprofil/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 35 BGB Sonderrechte - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/35.html/
Sonderrechte eines Mitglieds können nicht ohne dessen Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung beeinträchtigt werden.
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§ 25d KWG Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25d
(1) Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft müssen zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion
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HypoVereinsbank / Investor Relations / Anteilsbesitzliste
http://wayback.archive.org/web/20150420011424/http://investors.hypovereinsbank.de/cms/german/investorrelations/reportsfinancedat
Keine Beschreibung vorhanden.
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HypoVereinsbank / Investor Relations / Anteilsbesitzliste
http://wayback.archive.org/web/20150420011424/https://investors.hypovereinsbank.de/cms/german/investorrelations/reportsfinanceda
Keine Beschreibung vorhanden.
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Dresdner-Bank-Chef verzichtet auf Millionenabfindung - Reuters
http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE52R07F20090328
Nach massiver Kritik aus der Politik verzichtet der ehemalige Dresdner-Bank-Chef Herbert Walter auf seine Abfindung von 3,6 Millionen Euro.