63 Ergebnisse für: vermögensanlagenrechts
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WpMiVoG Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Vorbeugung+gegen+missbr%C3%A4uchliche+Wertpapier-+und+Derivategesch%C3%A4fte&f=1
WpMiVoG Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
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Änderungen KWG Kreditwesengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/962/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz über das Kreditwesen, Synopse der einzelnen Fassungen
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BGH, Urteil vom 08.05.2013 - IV ZR 84/12 - openJur
http://openjur.de/u/632340.html
Auf die Rechtsmittel der Parteien und unter Zurückweisung der weitergehenden Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Februar 2012 tei ...
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§ 1 VermAnlG Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Vermögensanlagengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VermAnlG&a=1
(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. (2) Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte und nicht als
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§ 63 WpHG Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung *) Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=63
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse seiner Kunden zu erbringen. (2) Ein
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§ 1 VermAnlG Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Vermögensanlagengesetz
https://dejure.org/gesetze/VermAnlG/1.html
(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. (2) Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte und nicht als
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§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=193
(1) Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Versicherte Person ist die Person, auf welche die Versicherung genommen wird. (2) Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis und das Verhalten des
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/kwg/1.html
(1) 1 Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäÃig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten...
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/1.html
(1) 1 Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäÃig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten...
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§ 32 KWG Erlaubnis - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/32.html
(1) 1 Wer im Inland gewerbsmäÃig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben...