193 Ergebnisse für: vstg
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§ 62 SGB V Belastungsgrenze Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=62
(1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass
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§ 85 SGB V Gesamtvergütung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=85
(1) Die Krankenkasse entrichtet nach Maßgabe der Gesamtverträge an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung für die gesamte vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit
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Praxisnachfolge: In gute Hände
https://www.aerzteblatt.de/archiv/132206/Praxisnachfolge-In-gute-Haende
Tipps zur sukzessiven Übertragung eines Vertragsarztsitzes auf den gewünschten Nachfolger Viele Vertragsärzte wünschen sich am Ende ihrer ärztlichen Laufbahn, dass sie die Patienten, die sie jahrelang betreut haben, angemessen in die Hände ihres...
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RIS - Verwaltungsstrafgesetz 1991 § 40 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12063125
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 220 SGB V Grundsatz Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_v&a=220
(1) Die Mittel der Krankenversicherung werden durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht; als Beiträge gelten auch Zusatzbeiträge nach § 242. Darlehensaufnahmen sind nicht zulässig. Die Aufsichtsbehörde kann im
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§ 232a SGB V Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=232a
(1) Als beitragspflichtige Einnahmen gelten 1. bei Personen, die Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen, 80 vom Hundert des der Leistung zugrunde liegenden, durch sieben geteilten wöchentlichen Arbeitsentgelts nach §
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RIS - Verwaltungsstrafgesetz 1991 § 49 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12065029
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 77 SGB IV Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/77.html
(1) 1 Die Versicherungsträger schlieÃen für jedes Kalenderjahr zur Rechnungslegung die Rechnungsbücher ab und stellen auf der Grundlage der Rechnungslegung...
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§ 39 SGB V Krankenhausbehandlung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=39
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht. Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre oder stationsäquivalente Behandlung durch ein
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RIS - Wiener Tierhaltegesetz - Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 30.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000404
Keine Beschreibung vorhanden.