309 Ergebnisse für: waffg
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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4 ) Waffenliste Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm
Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
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Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4 ) Begriffsbestimmungen Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71299.htm
Abschnitt 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1 Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur
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Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4 ) Begriffsbestimmungen Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=Anlage+1
Abschnitt 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1 Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur
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WaffG - Waffengesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Suche: Finder - dejure.org
http://www.dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=Finder&exakt=nein
Keine Beschreibung vorhanden.
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WaffG - Waffengesetz
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html#BJNR397010002BJNG001000000
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 WaffG Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=2
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis. (3) Der
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OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2011 - 4 Ss 137/11 - openJur
//openjur.de/u/354123.html
1. § 42 a Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3 WaffG, wonach das Führen eines Einhandmessers erlaubt ist, wenn dies einem allgemein anerkannten Zweck dient, genügt dem Bestimmtheitserfordernis des Art. 103 Abs. ...
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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Waffengesetz
https://web.archive.org/web/20140414103619/http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm
Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum
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§ 1 WaffG Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=1
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare