141 Ergebnisse für: wpüg
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§ 299 ZPO Akteneinsicht; Abschriften Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=299
(1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. (2) Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die
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§ 9 WpÃGAngebV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wp_gangebv/__9.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Suche Titel: '4110-7-'
https://www.buzer.de/s1.htm?g=4110-7-&f=1
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 186 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=186
(1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die
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Prof. Dr. Jens Koch | Autorenprofil und Werke | beck-shop.de
http://www.beck-shop.de/Prof-Dr-Jens-Koch/trefferliste.aspx?action=author&author=305&srchab=ff&page=0
Hier finden Sie das komplette Autorenprofil von Prof. Dr. Jens Koch . Außerdem erhalten Sie Zusatzinfos wie wichtige berufliche Stationen und aktuelle Werke.
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§ 39a WpÃG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/__39a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 189 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=189
(1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung
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§ 12 FMStBG Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FMStBG&a=12
(1) Wird die Kontrolle im Sinne des § 29 Absatz 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes über eine Zielgesellschaft durch den Bund, den Fonds oder durch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit einer
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MEILICKE HOFFMANN & PARTNER- Rechtsanwälte - Lawyers - Avocats - BONN
http://wayback.archive.org/web/20120518160717/http://www.meilicke-hoffmann.de/news_uebersicht.html
Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienfonds, Medienfonds, Filmfonds, Windenergiefonds, Leasingfonds, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Aktienrecht, Unternehmenskauf, Umwandlungsrecht, Schiedsverfahren, Internationales…
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§ 70 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=70
(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde