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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes90 Ergebnisse für: zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
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§ 7 GwG Geldwäschebeauftragter Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=7
(1) Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, 6, 7, 9 und 15 haben einen Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene sowie einen Stellvertreter zu bestellen. Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der
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§ 675x BGB Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675x
(1) Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn 1. bei der
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Änderungen AIFM-UmsG AIFM-Umsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/10757/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds, Synopse der einzelnen Fassungen
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Ebay braucht Banklizenz - WELT
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wirtschaft/article106420535/Ebay-braucht-Banklizenz.html
Finanzaufseher schreiten ein: Neues Bezahlsystem verschoben
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Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+2355&a=8
(1) Das Fernunterrichtsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1670), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), wird wie folgt geändert 1. In § 4
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Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+2355&a=8
(1) Das Fernunterrichtsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1670), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), wird wie folgt geändert 1. In § 4
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§ 1 GwG Begriffsbestimmungen Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=1
(1) Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. (2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in
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§ 1 GwG Begriffsbestimmungen Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=1
(1) Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. (2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in
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§ 111e StPO Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/111e.html
(1) 1 Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der...
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§ 111e StPO Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/111e.html
(1) 1 Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der...