4,614 Ergebnisse für: zitierungen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=11

    (1) Verpflichtete haben Vertragspartner, gegebenenfalls für diese auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion zu identifizieren. Die Identifizierung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=98

    Die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs sind als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien ein anderes vereinbart haben. Das Gleiche gilt von den Kosten des durch Vergleich erledigten Rechtsstreits, soweit nicht über sie bereits

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=4

    Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2,

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=49

    (1) Der Hersteller oder Verleiher eines nach diesem Gesetz geförderten Films ist verpflichtet, der Bundesrepublik Deutschland eine technisch einwandfreie analoge oder unkomprimierte digitale Kopie des Films in einem archivfähigen Format

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=29

    (1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), für länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt der Meldepflicht nach § 17 oder § 28.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=1

    (1) Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. (2) Wer gegenwärtig zum Betrieb eines Gewerbes berechtigt ist, kann von demselben nicht

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=11

    (1) Wer im Inland das E-Geld-Geschäft betreiben will, ohne E-Geld-Emittent im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 zu sein, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Über die Erbringung des E-Geld-Geschäfts hinaus

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=lmkv&a=7

    (1) Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. (2) Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist unverschlüsselt mit den

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlV&a=4

    (1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 dürfen alle auf ein und denselben Schuldner entfallenden Anlagen 5 Prozent des Sicherungsvermögens nicht übersteigen. Auf diese Quote und auf die Quoten nach den Absätzen 2, 3 und 4 sind die Anlagen der

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=10

    (1) Die allgemeinen Sorgfaltspflichten sind 1. die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Person nach Maßgabe des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 1 und 2 sowie die Prüfung, ob die



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